Abrechnung

 

Psychotherapie

Gesetzliche Versicherung [GKV]:

Leistungen in der GKV erfolgen als Sachleistung und werden mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung bzw. mit den Kostenträgern abgerechnet. Ich besitze die Abrechnungserlaubnis für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Systemische Therapie, Klinische Hypnose und EMDR.

 

Private Versicherung / Beihilfe:

Eine Kostenübernahme für eine Psychotherapie durch die private Krankenversicherung [PKV] ist als privat Versicherter je nach den Satzungs- und Vertragsbestimmungen ihrer Versicherung möglich. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Therapie über Ihre Vertragsbedingungen. Die Kosten einer Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten [GOP].

 

Selbstzahler / Private Liquidation:

Diese Form der Abrechnung kommt immer dann in Frage, wenn bestimmte Gründe gegen eine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung sprechen. Wenn Sie als Selbstzahler zu mir kommen, genießen Sie in der Therapie die größtmögliche Gestaltungsfreiheit. Wir sind frei in der Wahl des Therapiesettings [Einzel-, Paar- oder Familiensitzungen], und wir sind frei in der Auswahl des Therapieverfahrens. Denn sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung werden ausschließlich die Honorarkosten für Richtlinienpsychotherapie [Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und seit 2020 in der GKV auch Systemische Psychotherapie] übernommen. Als Selbstzahler muss keine Krankheitsdiagnose gestellt werden, die im Rahmen einer Gesundheitsprüfung beim Abschluss einer privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung zu Problemen führen kann. Ihre Aufwendungen können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
 

Coaching, Supervision und Beratung

werden grundsätzlich privat liquidiert. Die Übergänge in der Beratung zur Psychotherapie sind oft fließend, sodass sich auch hier manchmal die Frage nach einer Psychotherapie stellen kann. Die Honorarkosten eines Coachings oder einer Supervision können steuerlich als Betriebs- oder Werbungskosten geltend gemacht werden.